The 9th International Symposium on Communication and Information Technologies

Review of ISCIT 2009

A short review of the Symposium held in 2009

 

Der private und gewerbliche Rechtsschutz in Deutschland

Eine Rechtsschutzpolice können Privatpersonen als auch Gewerbetreibende abschließen. Da es verschiedene Rechtsschutzpolicen gibt, werden verschiedene Risiken abgesichert. So gibt es beispielsweise den Arbeitsrechtsschutz, den Wohnungs- oder Grundstücksrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz und viele andere Bereiche, die durch eine Privatrechtsschutz -Versicherung abgedeckt werden.
Bei einer Rechtschutzversicherung erstattet der Versicherer entstehende Kosten bei einem Rechtsstreit, sofern dieser im Versicherungsumfang enthalten ist. Es handelt sich um eine Individualversicherung, die nach dem Prinzip der Risikoindividualität des Versicherten aufgebaut ist. Im Schadensfall leistet die Versicherung maximal bis zu der vertraglich festgelegten Versicherungssumme, in der Regel bis 250.000 Euro je Rechtsfall.

Zu den Kosten, die die Rechtsschutzversicherung übernimmt, zählen zum Beispiel Gerichtskosten, Honorare für Sachverständige, Anwaltskosten und eventuell entstehende Kosten des Gegners, die der Versicherungsnehmer tragen muss. Auch Strafkautionen, in einem Umfang bis zu 50.000 Euro, zahlt die Rechtsschutzversicherung, um den Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug zu schützen.
Abgeschlossen werden können ganze Komplettpakete oder einzelne Bausteine, die der Versicherungsnehmer nur benötigt oder wünscht.
Der Arbeitsrechtsschutz leistet im Falle von Streitigkeiten bei bestehenden Dienst- und Arbeitsverhältnissen, zum Beispiel zahlt der Arbeitgeber den Lohn des Arbeitnehmers nicht.
Der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz versichert das vertraglich festgelegte Objekt hinsichtlich seiner Nutzungsart, z. B. Mietwohnung, Eigentumswohnung oder ein selbst bewohntes Einfamilienhaus. Auch für Reisende, die gerne mit dem Campingwagen unterwegs sind, können mit dieser Rechtschutzversicherung den Dauercampingplatz im Hinblick auf Rechtschutzfälle versichern.

Benötigt der Versicherungsnehmer eine vorbeugende Rechtsberatung, so wird diese in der Regel nicht vom Rechtschutzversicherer übernommen. Die Rechtsschutzversicherung leistet nur, wenn ein Rechtschutzfall eintritt. Meldet der Versicherungsnehmer einen Rechtsstreit bei seiner Versicherung, so prüft diese im Vorfeld, ob die Rechtsverfolgung zum einen überhaupt erfolgreich ist, zum anderen, ob dem Versicherungsnehmer nicht ein schuldhaftes Vorgehen zur Last liegt.
Die meisten Rechtschutzversicherer bieten ihre Rechtsschutzversicherung mit einem Selbstbehalt zwischen 150 und 250 Euro an. Dieser Selbstbehalt ist bei jedem Rechtsstreit zu zahlen, er wird nicht, wie manche fälschlicherweise angenommen haben, auf das Jahr gerechnet.
Die meisten Rechtschutzversicherungen bieten den Versicherungsschutz innerhalb von Europa und den Mittelmeerländern, die nicht zu Europa zählen.