ISCIT2009.org

Überblick über die Krankenversicherungen in Deutschland

Der Gesetzgeber hat am 01.04.2007 ein neues Gesetz erlassen das besagt, dass jeder Deutsche dazu verpflichtet ist einer Krankenversicherung beizutreten. Dadurch soll gesichert sein, dass jeder Bürger bei einem Krankheitsfall auch die nötigen, ärztlichen Hilfen erhalten kann. Die Kosten für die entsprechenden Behandlungen könnten von den Menschen wohl kaum aus der eigenen Tasche bewältigt werden.

Grundsätzlich werden dabei die gesetzlichen und die privaten Krankenversicherungen unterschieden. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen sind im Sozialgesetzbuch verankert und verpflichtet die Krankenkasse für die Erhaltung, die Verbesserung und die Wiederherstellung ihrer Mitglieder zu sorgen. Andere Leistungen, wie die Bezahlung von Zahnersatz oder homöopathischen Behandlungen ist hier in der Regel nicht vorgesehen.

Seit Januar 2015 dürfen die gesetzlichen Krankenkassen einen selbst bestimmten Zusatzbeitrag erheben, der im Durchschnitt aller Krankenkassen bei 0,9% liegt. Ein Vergleich der gesetzliche Krankenkassen  zeigt auch heute noch, daß es große Unterschiede bei den Leistungen und den Zusatzbeiträgen der GKV gibt. Es lohnt sich also seit einigen Jahren umso mehr, die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen zu vergleichen. Einen aktuellen Krankenkassenvergleich der Beiträge kann man auf der Webseite von gesetzliche-Krankenkassen.eu erhalten.

Unterschiede zu den privaten Krankenversicherungen

Anders ist das bei den privaten Krankenversicherungen. Private Krankenkassen haben die Möglichkeit jedes Mitglied individuell zu versichern. Wer in einer privaten Krankenkasse ist, hat die Möglichkeit seine Leistungen durch die Wahl eines persönlichen Tarifs selbst zu bestimmen. Dadurch kann der privat Versicherte über die Höhe seines Beitrages entscheiden.

Während es bei den gesetzlichen Krankenkassen abhängig vom Einkommen ist, bestimmt das Eintrittsalter, das Geschlecht und der jeweilige Tarif über die Höhe. Je mehr Leistungen, desto höher auch der Beitrag. Jeder Versicherte der sich für einen Tarif entscheidet, sollte daher auch über dessen Dringlichkeit nachdenken.

Die privaten Krankenkassen sind auch verpflichtet dem Versicherten die gesetzlich vorgeschriebene private Pflegeversicherung anzubieten. Anders als bei der gesetzlichen Pflegeversicherung sind die privaten Pflegeversicherung Beiträge nicht über das GKV Einzugssystem zu bezahlen, sondern durch die Krankenkasse selber. Manche Mitglieder schwören auf die Schulmedizin und setzen keine Hoffnungen in die Behandlung von Heilpraktikern.
Dafür sind für sie Zuzahlungen bei Zahnimplantaten und anderem Zahnersatz besonders wichtig, denn sie möchten mit einem strahlend weißen Lächeln ihren Mitmenschen begegnen. Je nach persönlichen Wünschen und Neigungen sollte daher genau auf jeden Aspekt beachtet werden.

Im Internet informieren

Einen guten Überblick über die verschiedenen privaten Krankenversicherungen und deren Beiträge können Interessenten im Internet erhalten. Wenn man sich für eine PKV interessiert, dann sollte man vor einem Abschluß unbedingt einen private Krankenversicherung Vergleich bei pkvvergleich365.de durchführen, denn die Tarife unterscheiden sich doch recht deutlich in den Beiträgen und Leistungen.

Dabei erhält man von den meisten privaten Krankenkassen eine Übersicht ihrer Leistungen und Beiträge. Arbeitnehmer sollten dabei jedoch beachten, dass sie nicht automatisch in die private Krankenversicherung wechseln können. Nur Arbeitnehmer mit einem höheren Einkommen haben dazu die Möglichkeit. Im Jahr 2015 liegt die Einkommensgrenze bei 54.900 €.

Demgegenüber können Selbständige und Freiberufler, unabhängig von ihrem Einkommen, jederzeit in die private Krankenversicherung eintreten. Aber noch ein wichtiger, finanzieller Aspekt sollte bei einem Versicherungsvergleich beachtet werden. In der gesetzlichen Krankenkasse können Versicherte ihre Familienangehörigen die über gar kein Einkommen verfügen oder nur einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen kostenlos mitversichern lassen.

Diesen Service gewähren die privaten Krankenkassen nicht. Hier muss jedes Mitglied seinen eigenen Beitrag leisten. Andererseits gilt für alle privat Krankenversicherten ab 2010 das Bürgerentlastungsgesetz. Dadurch können Privatversicherte einen Teil ihrer Krankenversicherung von der Steuer absetzen. Gerade Familien mit Kindern profitieren von dieser Steuerentlastung.

Quellen und weiterführende Informationen: http://www.gesetzliche-krankenkassen.eu oder https://www.pkv.de